Führerscheinklasse L
Klasse L
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
- Kombinationen mit diesen Fahrzeug und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts | ||
Vorbesitz einer anderen Klasse | ohne | mit |
Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 |
Gesamt | 14 | 8 |
Je 90 Minuten | Je 90 Minuten |