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Führerscheinklasse L

Klasse L

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
  • Kombinationen mit diesen Fahrzeug und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden 
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Anhängern.

 

Mindestalter: 16 Jahre                 

 

Theoretische Ausbildung


Mindestumfang des Theorieunterrichts


Vorbesitz einer anderen Klasse

ohne

mit

Grundunterricht

12

6

Klassenspezifischer   Unterricht

2

2

Gesamt

14

8


Je 90 Minuten

Je 90 Minuten

 
 
 
 
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