Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
Kombinationen mit diesen Fahrzeug und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Anhängern.