Telefon
089 / 8120413

Allgemeines zum Motorradführerschein

Egal ob AM, A1, A2 oder A seit dem 01. Mai 2014 gilt die Regel, dass jede/r Fahrschüler/in eine geeignete Motorradschutzkleidung für die Ausbildung trägt. Dies gilt nicht nur für die Prüfungsfahrt, sondern auf für die Ausbildung.  Wenn diese nicht vorhanden ist, wird die Ausbildung verweigert.

Auf was muss ich achten?

  • Mindestens knöchelhohe Motorradschuhe oder –Stiefel
  • Motorradhose mit Knie- und wenn möglich Hüftprotektoren
  • Eng anliegende Motorradjacke mit Rückenprotektor
  • Motorradhandschuhe mit Knöchelschutz
  • Motorradhelm der die ECE-Norm erfüllt


 
 
 
 
E-Mail
Anruf