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Führerscheinklasse B196

B 196

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW(kg nicht übersteigt

 

Mindestalter: 25 Jahre

Geltungsbereich: innerhalb Deutschland

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Ja, mindestens 5 Jahre Klasse B

 

Theoretische und praktische Ausbildung:

  • Theoretischer Schulungsstoff: 4 Unterrichtseinheiten je 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A1, A)
  • Praktischer Übungsstoff: 5 Unterrichteinheiten je 90 Minuten ( bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und außerorts Fahrten (Überland- & Autobahnfahrten)) 

 
 
 
 
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