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Allgemeines zu den Fahrerlaubnisklassen

  • Die Theorieprüfung kann 3 Monate vor dem Mindestalter absolviert werden
  • Die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem Mindestalter absolviert werden
  • Die Führerscheingültigkeit ist seit 2013 auf 15 Jahre begrenzt
  • Bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE ist die Gültigkeit auf 5 Jahre begrenzt. Ein ärztliches und Augenärztliches Gutachten muss bei der unteren Verwaltungsbehörde eingereicht werden 

 
 
 
 
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