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Führerscheinklasse A

Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

 

Mindestalter:

  1. 24 Jahre bei direktem Zugang
  2. 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  3. 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren

 

Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

Theoretische Ausbildung


Mindestumfang   des Theorieunterrichts


Vorbesitz einer anderen Klasse

ohne

mit

Grundunterricht

12

6*

Klassenspezifischer   Unterricht

4

4*

Gesamt

16

10*


Je 90 Minuten

Je 90 Minuten

 *Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren

Praktische Ausbildung


Mindestumfang   der Sonderfahrten


Vorbesitz einer anderen Klasse

Ohne  Vorbesitz

Vorbesitz A1 oder A2

Schulung auf   Bundes- oder Landstraßen

5

3

Schulung auf   Autobahn oder autobahnähnliche Kraftfahrstraßen

4

2

Schulung bei   Dämmerung oder Dunkelheit

3

1

Gesamt

12

 
 
 
 
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